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   LG München I, 22.01.2019 - 33 O 19169/17   

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LG München I, 22.01.2019 - 33 O 19169/17 (https://dejure.org/2019,59991)
LG München I, Entscheidung vom 22.01.2019 - 33 O 19169/17 (https://dejure.org/2019,59991)
LG München I, Entscheidung vom 22. Januar 2019 - 33 O 19169/17 (https://dejure.org/2019,59991)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    UWG § 3a; LMIV Art. 14 Abs. 1 Buchst. a, Art. 9 Abs. 1 Buchst. b u. c
    Keine Haftung von Amazon für auf dem Marketplace eingestellte Produktbeschreibungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.03.2016 - I ZR 140/14

    Markenverletzung: Überwachungs- und Prüfungspflichten eines Produkte auf der

    Auszug aus LG München I, 22.01.2019 - 33 O 19169/17
    Dass die Drittanbieter gleichwohl für die nicht von ihnen gestalteten Produktbeschreibungen hafteten, habe der BGH in seinen Urteilen vom 03.03.2016 festgestellt (vgl. Az. I ZR 140/14 und Az. I ZR 110/15).

    Nach dem insoweit unbestritten gebliebenen Vortrag der Beklagten handelt es sich bei der Erfassung und Listung der Angebote der Drittanbieter um einen automatisierten Vorgang, und es ist nichts dafür ersichtlich, dass die Beklagte die Produktbeschreibungen für die jeweiligen Drittanbieter erstellt (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 03.03.2016, Az. I ZR 140/14 - Angebotsmanipulation bei Amazon, Tz. 25), bzw. sie auf diese inhaltlich Einfluss nimmt oder sie sich deren Produktbeschreibungen sonstwie "zu Eigen" macht.

  • BGH, 03.03.2016 - I ZR 110/15

    Herstellerpreisempfehlung bei Amazon - Wettbewerbsverstoß: Umfang der Prüfung im

    Auszug aus LG München I, 22.01.2019 - 33 O 19169/17
    Dass die Drittanbieter gleichwohl für die nicht von ihnen gestalteten Produktbeschreibungen hafteten, habe der BGH in seinen Urteilen vom 03.03.2016 festgestellt (vgl. Az. I ZR 140/14 und Az. I ZR 110/15).
  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

    Auszug aus LG München I, 22.01.2019 - 33 O 19169/17
    Wer in dieser Weise gegen eine wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht verstößt, ist selbst Täter einer unlauteren Wettbewerbshandlung (st. Rspr., vgl. Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler/Feddersen, UWG, 37. Auflage, § 8 Rdnr. 2.6 ff. m.w.N. insbesondere auf BGH GRUR 2007, 890 - Jugendgefährdende Medien bei Ebay).
  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05

    Internet-Versteigerung III

    Auszug aus LG München I, 22.01.2019 - 33 O 19169/17
    Eine Verkehrspflicht entsteht für ihn vielmehr erst dann, wenn er auf klare und eindeutige Rechtsverletzungen hingewiesen worden ist (vgl. Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler/Feddersen, UWG, 37. Auflage, § 8 Rdnr. 2.13a m.w.N. insbesondere auf BGH GRUR 2008, 702 - Internet-Versteigerung III und BGH GRUR 2011, 152 - Kinderhochstühle im Internet I).
  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08

    Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines

    Auszug aus LG München I, 22.01.2019 - 33 O 19169/17
    Eine Verkehrspflicht entsteht für ihn vielmehr erst dann, wenn er auf klare und eindeutige Rechtsverletzungen hingewiesen worden ist (vgl. Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler/Feddersen, UWG, 37. Auflage, § 8 Rdnr. 2.13a m.w.N. insbesondere auf BGH GRUR 2008, 702 - Internet-Versteigerung III und BGH GRUR 2011, 152 - Kinderhochstühle im Internet I).
  • BGH, 05.02.2015 - I ZR 240/12

    Kinderhochstühle im Internet III - Unterlassungsprozess wegen Markenverletzung im

    Auszug aus LG München I, 22.01.2019 - 33 O 19169/17
    Sie hat insbesondere auch keine wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht verletzt, weil sie nämlich durch die unbestritten gebliebene Ausgestaltung ihrer Teilnahmebedingungen für den M... dafür Sorge getragen hat, dass die in Rede stehenden Informations- und Kennzeichnungspflichten durch die am M... teilnehmenden Drittanbieter eingehalten werden, und sie ausweislich der als Anlage K 4 vorgelegten Email auf den vorliegenden - für sie nicht vorhersehbaren - Verstoß durch umgehende Entfernung des entsprechenden Angebots von der Webseite und Verwarnung des Drittanbieters adäquat reagiert hat (vgl. zur insoweit gleichgelagerten Problematik im Kennzeichenrecht auch BGH GRUR 2015, 485 - Kinderhochstühle im Internet III).
  • EuGH, 09.11.2016 - C-149/15

    Wathelet - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 1999/44/EG -

    Auszug aus LG München I, 22.01.2019 - 33 O 19169/17
    Wird ein Unternehmer - wie im Streitfall die Beklagte - lediglich als Vermittler tätig, indem er - etwa auf einer Internetseite - Waren präsentiert, die ein anderer Unternehmer verkauft, so hat letzterer als Verkäufer die Informationspflichten zu erfüllen; das vermittelnde Unternehmen treffen keine Informationspflichten (vgl. Voit/Grube/Voit, LMIV, 2. Auflage, Art. 14 Rdnr. 12 mit Verweis insbesondere auf die mittlerweile entschiedene EuGH-Vorlage C 149/15 zur RL 1999/44/EG = EuGH NJW 2017, 874 - Wathelet/Garage Bietheres & Fils).
  • OLG München, 20.02.2020 - 29 U 876/19

    Keine Haftung von Amazon für Marketplaceangebote vor Kenntnis der

    das am 22. Januar 2019 verkündete und am 29. Januar 2019 zugestellte Urteil des Landgerichts München I zum Aktenzeichen 33 O 19169/17 abzuändern und.
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